Gesetzlich Versicherte:
Ich verfüge über eine Zulassung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten für eine sog. Richtlinienpsychotherapie werden voll von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ich werde im Facharzt Register der kassenärztlichen Vereinigung Oberbayern geführt.
Im Fachgebiet der Psychiatrie bin ich nur berechtigt privatärztlich bzw. Selbstzahler abzurechnen. Mein Kassensitz bezieht sich rein auf die Psychotherapie als psychotherapeutisch tätige Ärztin.
Privatärztliche Leistungen/Selbstzahler:
Die Kosten für eine psychotherapeutische oder auch eine psychiatrische Behandlung werden in der Regel von den Krankenkassen erstattet.
Die Höhe der Kostenerstattung ist in der Regel abhängig von Ihren individuellen Konditionen mit der Kasse. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ).
Beihilfeberechtigt:
Beihilfeberechtigte haben Anspruch auf Erstattung der Therapiekosten durch ihre Beihilfestelle und ihre Krankenkasse. Die Abrechnung erfolgt gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ).
Selbstzahler: Beratung, Einzeltermine:
Hier wird die Vergütung im Einzelfall geklärt, da die Bedürfnislage sehr individuell ist. Als Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie biete ich Ihnen fundierte, auf Sie abgestimmte Konzepte und Lösungen an. Darüberhinaus kann ich Sie – falls gewünscht – auch bezüglich einer medikamentösen Unterstützung beraten.